Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB`s – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages

1.1. Euron Transfer ist nur als reiner Fahrtenvermittler tätig und leitet die Anfragen der Kunden an einen seitens Euron Transfer ausgewählten Leistungsträger vor Ort weiter. Der Eingang der jeweiligen Kundenanfrage sowie die Weiterleitung der Kundenanfrage von Euron Transfer an den ausgewählten Leistungsträger vor Ort, wird dem Kunden mittels einer sog. Reservierungsbestätigung bestätigt. Der Vertrag zur Erbringung der Beförderungsdienstleistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem seitens Euron Transfer ausgewählten Leistungsträgers zustande. In unseren Allgemeine-Geschäftsbedingungen finden Sie mehr Details über diesen Ablauf.

2 Inhalt des Vertrages
2.1. Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung in der Buchungsbestätigung des seitens Euron Transfer ausgewählten Leistungsträgers. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten in der Buchungsbestätigung.

2.2. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; die Fahrten werden direkt vom Flughafen zum Hotel/Ferienhaus/Clubschiff durchgeführt oder in umgekehrter Reihenfolge. Der in der Buchungsbestätigung aufgeführte Preis schließt 1 Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person mit ein.

2.3. Euron Transfer verpflichtet sich neben den ausgewählten Leistungsträgern im Falle einer Verspätung der ankommenden Flüge bei rechtzeitiger Bekanntmachung der Verspätung seitens des Kunden ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Rechtzeitig bedeutet unverzüglich nach Kenntniserlangung durch den Kunden. Allerdings können im Rahmen den zumutbaren Wartezeiten von bis zu 1,5 Stunden entstehen.

2.4. Wünscht der Kunde eine Umbuchung nach Auftragserteilung und bereits erfolgter verbindlicher Buchungsbestätigung des seitens Euron Transfer ausgewählten Leistungsträgers, so muss diese Änderung schriftlich bei Euron Transfer angezeigt werden unter info@eurontransfer.com. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung.

2.5. Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind auch von den durch Euron Transfer ausgewählten Leistungsträgern nur in begrenztem Maße aufzufangen, sodass dann auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

2.6 Der Fahrer erscheint zum Abholzeitpunkt am Hotel, Kreuzfahrthafen oder Flughafen zur Abholung. Wenn Sie Ihren Fahrer nicht finden können, so müssen Sie uns innerhalb der ersten 10 Minuten anrufen, damit wir das prüfen können. Der Gast darf seinen Flug mit der Wartezeit am Hotel / Kreuzfahrtschiff nicht in Gefahr bringen und muss gegebenenfalls mit einem Taxi zum Flughafen fahren, für die Kosten kommt Euron Transfer nach Vorlage einer Quittung und abzüglich des Transfer-Preises auf. 

3 Preis 
Der in der Buchungsbestätigung des von Euron Transfer angegebene Preis ist verbindlich. Der Kunde hat die Möglichkeit nach erfolgter Buchung den Transfer per Paypal oder beim Fahrer in Bar zu entrichten.

4 Stornierungskosten

Im Falle einer Stornierung des Kunden verpflichtet sich der Kunde unmittelbar an Euron Transfer folgende Stornierungskosten zu entrichten:

bis 18 Stunden vor Abholung – keine Stornierungskosten
bis 8 Stunden vor Abholung – 50 % des Transferpreises
Bei nicht erscheinen bei Abholung 100 % der Transferkosten

5 Gewährleistung
Euron Transfer selbst haftet für die Durchführung der Fahrten des seitens Euron Transfer ausgewählten Leistungsträgers generell nicht, lediglich im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten und die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Der Höhe nach beschränkt sich die Haftung auf den Fahrpreis. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich bei Euron Transfer innerhalb von 2 Tagen anzuzeigen, diese werden dann an die ausführende Firma weitergeleitet.

5.1 Euron Transfer haftet nicht für verlorene Gepäckstücke, Kinderwagen, Golfgepäck, Rollator, Rollstühle und andere Gegenstände, die der Gast mit sich führt.

5.2 Euron Transfer haftet nicht für Beschädigungen am Gepäck, Kinderwagen, Golfgepäck, Rollator, Rollstühle, da der Nachweis nicht möglich ist, ob die Beschädigung während des Fluges oder vor dem Flug passiert ist.

5.3 Im Fahrzeug vergessene Gegenstände müssen innerhalb von 3 Tagen bei uns per E-Mail angefragt werden. Euron Transfer überprüft dieses bei den zuständigen Partnern und ist behilflich, die Gegenstände so schnell wie möglich ihnen zuzustellen. Für Zustellungen ins Hotel am selben Tag, sobald das Fahrzeug sich in unmittelbarer Nähe befindet gegen eine Gebühr von 10,00 €. Falls es nicht mehr am selben Tag zugestellt werden kann, dann mit dem nächstmöglichen Transfer in die Region für eine Gebühr von 20,00 €. Will der Gast ein im Fahrzeug vergessenen Gegenstand am selben Tag zurück haben, muss ein extra Fahrzeug zum Hotel geschickt werden und es entstehen die normalen Transferkosten. Eine Zustellung ins Ausland ist nicht möglich. Euron Transfer hat eine Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten, danach werden die Gegenstände vernichtet.

6 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

Es wird das türkische Gesetz angewendet. Gerichtsstand ist Manavgat, Türkei.

AGBs vom Antalya, den 24.4.2018